Freitag, 29. März 2024    15:33


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Was ändert sich im kommenden Jahr

 

Wenn in wenigen Tagen das neue Jahr beginnt, weckt dies bei vielen Menschen nicht nur gute Vorsätze und frohe Erwartungen, sondern möglicherweise auch Sorgen und Ängste. Wahrscheinlich wird die Unwägbarkeit der allgegenwärtigen Corona-Pandemie weiterhin die Gemüter bewegen und vielfach im Mittelpunkt des Geschehens stehen. Viele Bürgerinnen und Bürger setzen zum Jahresbeginn sicherlich große Hoffnungen in die neu gewählten politischen Vertreter unseres Landes und erwarten, dass sie die richtigen Weichen für den Umwelt- sowie für den Arten- und Klimaschutz stellen. Andere wiederum sorgen sich darüber, ob sie mit einem geringen Einkommen die weiter steigenden Lebenshaltungskosten bewältigen können. Dabei steht die von der CO2-Steuer ausgelöste Energiepreisverteuerung besonders im Fokus und löst bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Frage aus, ob eine beheizte Stube künftig noch bezahlbar ist. Die zu Beginn des neuen Jahres im gesamten Deutschland wirksam werdenden gesetzlichen Änderungen tragen dieses Mal noch die Handschrift der alten schwarz-roten Bundesregierung. Sie werden nicht so umfangreich ausfallen, wie es in den vergangenen Jahren der Fall war.

 

Keine Atomkraft mehr

Wie den Webseiten der Bunderegierung zu entnehmen ist, sollen bis Ende 2022 - zehn Jahre nach der verheerenden Umwelt-Katastrophe im japanischen Fukushima – mit Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 die letzten drei deutschen Atomkraftwerke vom Netz genommen werden.

 

Ausbildungsvergütung und Mindestlohn

Als weitere gesetzgeberische Maßnahme ist eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 585.- Euro vereinbart worden, mit weiteren Aufschlägen für nachfolgende Ausbildungsjahre. Des Weiteren tritt zum Jahresbeginn eine neue europaweite Batterieverordnung in Kraft, die ein umfassendes Recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft zum Ziel hat. Als weitere gesetzgeberische Maßnahmen treten für Arbeitgeber Änderungen bei der Meldung kurzfristiger Minijobs in Kraft. Zudem ist vorgesehen den gesetzlichen Mindestlohn zu erhöhen. Er steigt zum 1. Januar auf 9,45 Euro und am 1. Juli nochmals auf 10,45 Euro.

 

Umverteilung des Strompreises

Die bereits für dieses Jahr vom Wirtschaftsminister Peter Altmeier angekündigte Senkung der auf den Strompreis aufgesattelten EEG-Umlage soll 2022 in die Tat umgesetzt werden. Vorgesehen ist, die Umlage pro Kilowattstunde von derzeit 6,5 Cent auf 3,72 Cent zu kürzen. Dennoch erwarten Experten für die Haushalte keine flächendeckende Senkung des Strompreises, der zurzeit höher ist als jemals zuvor.

 

Fälschungssicherer Führerschein

Der 22. Januar ist für zwischen 1953 und 1958 Geborene ein wichtiges Datum. Bis dahin müssen alle vor dem bis 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine gegen eine aus einem Plastikkärtchen nach EU-Standard bestehende Fahrerlaubnis umgetauscht sein.

 

Pflegereform wird wirksam

Auch eine noch vor der Bundestagswahl von der schwarz-roten Koalition vereinbarte Pflegereform tritt am 1. Januar in Kraft. Unter anderem ist damit vorgesehen, den Beitrag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 0,25 auf 0,35 Prozentpunkte des Bruttogehalts zu erhöhen. Um die Beitragszahler künftig zu entlasten, beteiligt sich der Bund jährlich mit einer Milliarde an den Aufwendungen zur sozialen Pflegeversicherung. Und ab Herbst des nächsten Jahres werden nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen, die bereit sind, ihre mitarbeitenden Pflegekräfte tariflich zu entlohnen.

 

Plastiktaschen-Verbot

Ab dem 1. Januar ist die Ausgabe von Einkaufstüten aus Plastik mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern nicht mehr erlaubt. Stabile Mehrwegtüten sowie dünne Plastikbeutel, in denen beispielsweise Obst und Gemüse verstaut werden kann, sind von dem Verbot ausgenommen.

 

Neue Typklassen für PKW

Neben den gesetzgeberischen Maßnahmen verkündete die Deutsche Bahn, dass künftig in den Zügen keine Papierfahrkarten mehr verkauft werden. Die Deutsche Post erhöht das Briefporto und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft teilt mit, für rund elf Millionen Autos die Typklassen der Kfz-Haftpflichtversicherungen zu ändern. Demnach rutschen rund sieben Millionen PKW in eine höhere und 4,3 Millionen in eine niedrigere Einstufung.

 

Text: Uwe Knudsen